LUH-Cloud-Dienste & Schutzstufen von Daten

Die Notwendigkeit der (zusätzlichen) Verschlüsselung von (personenbezogenen, schützenswerten) Daten richtet sich nach:

Für LUH-(Cloud-)Dienste als Speicherort, die aus dem Internet (direkt) zugreifbar sind (z.B. LUH-Cloud-Seafile), gilt:

  • Daten der Schutzstufe A-B: Verschlüsselung nicht notwendig
  • Daten der Schutzstufe C: Verschlüsselung nicht notwendig, kann aber sinnvoll sein
  • Daten der Schutzstufe D-E: Verschlüsselung notwendig

Die Verschlüsselung sollte so erfolgen, dass der Dienst-Betreiber ohne Schlüssel nicht auf die Daten zugreifen kann (das Geheimnis (Schlüssel, Passwort o.ä.) sollte nur den zugriffsberechtigen Personen vorliegen). Geeignete technische Möglichkeiten werden auf den Seiten der IT-Sicherheit beschrieben (z.B. Cryptomator oder verschlüsselte 7Zip-Dateien).

Die Anforderungen an die Verschlüsselung für dienstlich genutzte mobile Speicherträger als Speicherort der Daten werden im dazugehörigen Rundschreiben erläutert.

Für andere Speicherorte sind die o.g. "Faustregeln" ebenso eine gute Herangehensweise.

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Der IT-Service-Desk des LUIS ist von Mo – Fr in der Zeit von 08 – 17 Uhr telefonisch erreichbar.
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