FAQ zur Richtlinie für den dienstlichen Einsatz mobiler und privater Geräte
Im Rahmen der neue Richtlinie für den dienstlichen Einsatz mobiler und privater Geräte sammeln wir hier dazu die häufigsten Fragen.
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Kann ein privates Endgerät für dienstliche Zwecke genutzt werden? (BYOD)
Ja, der Einsatz muss jedoch von der Einrichtungsleitung genehmigt werden (siehe §4 Abs. 2). Ebenso sollte abgestimmt werden, welche Daten auf den Geräten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Festlegung soll anhand einer Risikobewertung und der damit verbundenen Klassifizierung der Daten erfolgen (siehe §4 Abs. 3).
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Gilt die Richtlinie auch für dienstliche Notebooks von meinem Institut / Einrichtung?
Ja.
Die Richtlinie betrifft neben den privaten Geräten zu dienstlichen Nutzung (BYOD) jegliche dienstlich genutzte mobile Geräte, also auch dienstliche Notebooks vom Institut.
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Wo finde ich weitere Verhaltenshinweise zum sicheren Umgang mit mobilen Endgeräten?
In der Richtlinie werden bereits einige Verhaltensweisen und Einstellungen genannt (§5-§10).
Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten der IT-Sicherheit.
Im Bereich Prävention finden Sie verschiedene Informationen zum Thema "Security Awareness".
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Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Bei weiteren Fragen können Sie sich an security@luis.uni-hannover.de wenden.