Hinweise zu Aufbau und Störbeeinflussung
1. Koordinierungsaufgabe der AG Netz
Zur Koordination aller Vernetzungsbelange der Universität Hannover hat die Universitätsleitung die Arbeitsgruppe Netz (AG Netz) gebildet. Geschäftsgrundlage hierzu ist ein Beschluß des Senats der Universität Hannover vom 5.2.1997. Ihre Aufgabe ist, alle Vernetzungsbelange – auch die dezentral organisierten – zu bündeln und zum Zwecke eines zielgerichteten Ausbaus der informationstechnischen Infrastruktur an der Universität Hannover zu steuern.
2. Rundschreiben der Senatskommission vom 31.10.2002
Die Senatskommission für Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik hat in Ihrem Rundschreiben vom 31.10.2002 auf die besondere Bedeutung der Koordination durch die AG Netz im Zusammenhang mit dem Aufbau von Funknetzen hingewiesen: Die Funkübertragung erfolgt häufig in genehmigungsfreien Frequenzbereichen, so dass ohne eine zentrale Koordination eine ernste Gefahr der gegenseitigen Störbeeinflussung gesehen werden muss
(Information der Senatskommission vom 31.10.2002).
3. Aufbau von Funknetzen anderer Netzprovider auf Liegenschaften der Universität
Etliche Netzprovider dehnen ihre Dienstleistung auf den Bereich der so genannten Hot Spots aus. Das sind Funknetzanschlüsse in Ballungsräumen zum drahtlosen Surfen im Internet. Die Telekom hat beispielsweise in Deutschland eine größere Zahl solcher Hot Spots aufgebaut. Für Nutzer, die bei der Telekom bestimmte DSL- Flatrate eingekauft haben, ist die Nutzung dieser Hot Spots kostenfrei. Die Technologie dieser Hot Spots entspricht den Wireless LAN Standards IEEE 802.11a/b/g/n. Diese Standards sehen für den Betrieb das so genannte ISM-Band (2,4 GHz bzw. 5 GHz) vor, welches auch für das Wireless LAN an der Universität Hannover verwendet wird. Die unkoordinierte Nachbarschaft eines Hot Spots mit einem Access Point des universitären WLANs kann dabei zu ernsthaften Betriebsstörungen beider Funknetze führen.
Das Rechenzentrum als Betreiber des WLAN empfiehlt daher, auf den Liegenschaften der Universität auf die Installation solcher Hot Spots anderer Netzprovider grundsätzlich zu verzichten, um den Betrieb des zentralen WLANs nicht zu stören. Keinesfalls darf ein WLAN-Access Point an eine Datendose angeschlossen werden, auf der ein Institutsnetz anliegt. Hierbei kommt zur Problematik der funktechnischen Beeinflussung des zentralen WLANs noch hinzu, dass eine hinreichende Absicherung in diesen Fällen nicht gewährleistet ist, was gravierende Sicherheitsprobleme zur Folge haben kann.
4. Einsatz von Bluetooth-Technologie
»Bluetooth ist ein Industriestandard für die drahtlose Vernetzung von Geräten mit geringer Reichweite«. Bluetooth bietet eine drahtlose Schnittstelle, über die sowohl mobile Kleingeräte wie Mobiltelefone und PDAs als auch Computer und Peripheriegeräte miteinander kommunizieren können. Ein solches Netzwerk wird auch als Wireless Personal Area Network (WPAN) bezeichnet.
Die Bluetooth-Technologie nutzt ebenfalls das unter (3) genannte, genehmigungsfreie ISM-Band von 2,4GigaHz. Dadurch ist potentiell auch eine gegenseitige Störbeeinflussung des UHWLAN mit Bluetooth-Komponenten vorhanden. Peripheriegeräteanschlüsse, wie Funktastaturen oder Druckeranschlüsse können dabei als unkritisch für das universitäre WLAN betrachtet werden. Leistungsstärkere Bluetooth-Komponenten, die laut Standard eine Sendeleistung von bis zu 100mWatt haben können, liegen aber im Leistungsbereich der Access Points des WLAN und können zu Störungen führen. Die Installation solcher Bluetooth-Komponenten ist daher in jedem Falle vorher der AG Netz anzuzeigen. ( ….).