Grundlagen
Grundlage für die Nutzung der IT-Systeme und -Services bilden u.a. folgende Regelungen und Nutzungsbedingungen:
- Nutzungsordnung
- Ordnung zur IT-Sicherheit
Daneben gelten z.T. service-abhängige Regelungen, die dem jeweiligen Service bei der Beantragung zu entnehmen sind.
Für einige Sachverhalte gibt es spezielle Rundschreiben, die im Vademecum enthalten sind.
Grundsätze
Die o.g. Regelungen sowie Gesetze bilden die verbindliche, rechtliche Grundlage zur Nutzung der IT-Systeme der Leibniz Universität. Insbesondere sind darin folgende Nutzungsgrundsätze enthalten:
- Nutzung der IT-Systeme und Netzwerke der LUH nur zu Zwecken von Forschung und Lehre
- sorgsamer Umgang mit der IT der Universität und Vermeidung von Störungen
- Rücksicht auf andere Nutzer, z.B. bei der Nutzung geteilter Ressourcen wie der Netzanbindung
- kein Ausspähen von Daten, keine Computersabotage, Beachtung des Urheberrechts
- keine Weitergabe von Nutzerkennungen, Verwendung guter Passwörter
- bei Beobachtung von Störungen oder Missbräuchen Kontakt zum LUIS aufnehmen
Nutzungsberechtigte Personen
Grundsätzlich dürfen Angehörige und Mitglieder der LUH die allgemeinen IT-Services des LUIS nutzen. Für die IT-Infrastruktur der LUH gibt der Präsidiumsbeschluss vom 8.10.2016 für Personal und Gäste vor:
»Das Präsidium beschließt, dass Personal und Gäste für folgende Zeiträume Zugang zur IT-Infrastruktur durch das LUIS bekommen sollen:
a) Lehrbeauftragte:
Grundsätzlich 3 Monate vor dem erteilten Lehrauftrag, 7 Monate nach Ende des Lehrauftrags; je nach IT-Service kann das LUIS abweichende Zeiträume festlegen
b) Titellehrende:
Grundsätzlich 3 Monate vor Beginn der abzuhaltenden Lehrveranstaltung/en, 7 Monate nach Abschluss der Lehrveranstaltung; je nach IT-Service kann das LUIS abweichende Zeiträume festlegen
c) befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte:
ab Vertragsschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit
d) unbefristetes Personal: nach Bedarf
e) Gäste, Praktikanten, Referendare, Lehrende anderer Hochschulen, Honorarprofessoren:
für die Dauer der Gastberechtigung
f) Professoren im Ruhestand: unbefristet im Rahmen der Kapazitäten
g) Andere Beschäftigte im Ruhestand: kein Zugang«
Diese Vorgabe von Fristen führt im Identitätsmanagement u.a. zu automatischen Sperrungen von Accounts beim Ausscheiden von Mitarbeitern.
Für die Studierenden ist die Nutzungsberechtigung an die Immatrikulation geknüpft. Nach Exmatrikulation werden die Zugänge gesperrt und gelöscht, wobei teilweise Abwicklungsfristen je nach Service gelten.
Darüber hinaus können auch andere Personenkreise nutzungsberechtigt für einzelne Dienste sein (so stellt das LUIS z.B. für einige andere niedersächsische Hochschulen und deren Mitarbeiter SAP-Systeme zur Verfügung).